Wird ein Mitarbeitender durch schwere Krankheit oder Unfall dauerhaft arbeitsunfähig, hat das für Sie als Arbeitgeber wie für ihn selbst weitgehende Konsequenzen. Arbeitsunfähige Mitarbeitende haben zunächst Anrecht auf Lohnfortzahlung. Was Sie generell in Bezug auf die Sozialversicherungen beachten sollten, erfahren Sie hier in diesem Beitrag. Weiterlesen – [ Zu den Tools ]
Wir alle haben das Recht auf Ferien, sprich einen Ferienanspruch. Unsicherheiten, wie hoch der Ferienanspruch ist, gibt es vor allem bei Teilzeitarbeit und bei ein- bzw. austretenden Mitarbeitern. Folgende Tipps schaffen Klarheit. Weiterlesen – [ Zu den Tools ]
Die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung ist im Obligationenrecht festgeschrieben. Welche Rechte und Pflichten bei Krankheit von Mitarbeitenden bestehen und welche Bestimmungen es über die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht gibt, erfahren Sie im Folgenden. Weiterlesen – [ Zu den Tools ]
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