Die Auflösung eines Arbeitsvertrages und das Abschliessen eines neuen Arbeitsvertrages mit derselben Person nennt man Änderungskündigung. Die Änderungskündigung ist nicht im Arbeitsrecht geregelt. Will man einen bestehenden Arbeitsvertrag auflösen und einen neuen mit anderen Konditionen abschliessen, muss der bisherige Arbeitsvertrag fristgerecht gekündigt werden. Im neuen Vertrag sind Lohn, Arbeitszeit, Ferien usw. wie bei jedem Arbeitsvertrag zu regeln. Zu beachten sind bei der Änderungskündigung auch allfällige Regelungen der Gesamtarbeitsverträge. Eine Änderungskündigung ist unzulässig, wenn die Kündigung ohne Einhaltung der ordentlichen Frist und mit der Androhung der Entlassung gekoppelt wird. Weiterlesen – [ Zu den Tools ]
Betrug ist so alt, wie die Menschheit selbst. Diejenigen Stimmen, die noch vor zehn Jahren im Brustton der Überzeugung behaupteten, Europa habe eben eine ganz andere Moralkultur, sind angesichts der Realität verstummt. Wirtschaftskriminalität ist für jedes Unternehmen, auch und gerade kleine und mittlere Unternehmen, ein Existenz bedrohendes Risiko, das massiv unterschätzt wird. Weiterlesen – [ Zu den Tools ]
Im Rahmen eines Personalabbau spricht man am meisten von Strategien zur Milderung der Folgen. Das am häufigsten diskutierte Instrument ist der Sozialplan, welcher entgegen der landläufigen Meinung auch bei Massenentlassungen nicht obligatorisch ist. Weiterlesen – [ Zu den Tools ]
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