Die Einführung neuer Mitarbeiter legt den Grundstein für eine effiziente Stellenbesetzung. Ob aus einem prinzipiell leistungsfähigen auch ein langfristig leistungswilliger, motivierter Mitarbeiter wird, hängt ganz entschieden von einer reibungslosen, sympathischen, informativen und integrierenden Einführung des neuen Mitarbeiters ab. Untersuchungen bestätigen, dass ungefähr die Hälfte aller Mitarbeiter, die einen Betrieb innerhalb eines Jahres verlassen, dies aufgrund einer schlechten Mitarbeitereinführung tun. Planen Sie deshalb genügend Zeit zum Empfang und zur Einführung neuer Mitarbeiter ein. Weiterlesen – [ Zu den Tools ]
Schwangere geniessen einen Kündigungsschutz während der ganzen Dauer der Schwangerschaft bis und mit sechzehn Wochen nach der Geburt. Weiterlesen – [ Zu den Tools ]
Ist ein Schweizer Arbeitnehmer für eine ausländische Firma im Ausland tätig oder arbeitet er für eine ausländische Firma in der Schweiz, stellt sich, sobald Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag absehbar sind, die Frage, welches Gericht für eine solche Streitigkeit zuständig ist und welches Recht anzuwenden ist. Diese Fragen werden vom internationalen Privatrecht geregelt und zwar im Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (abgekürzt IPRG) sowie im Übereinkommen von Lugano (LugÜ) enthalten. Weiterlesen – [ Zu den Tools ]
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